Ferienbeginn verschlafen – Lehrer klagt auf Dienstunfähigkeit
+++Gericht stellt fest: Verschlafen des Ferienbeginns stellt kein psychisches Trauma dar+++
Bonn – Mit einem kuriosen Eilantrag musste sich diese Woche die Justiz in Nordrhein-Westfalen befassen: Oberstudienrat Konrad W. (Name von der Redaktion geändert), hatte schlicht den Ferienbeginn verschlafen. Dieser Schock hätte ihn psychisch dermaßen belastet, dass er ab sofort keinen Dienst mehr leisten könne. Ein entsprechendes Attest seines zuständigen Arztes liegt vor.
Der vorsitzende Richter Gustav Justus schlug diesen Antrag nun mit deutlichen Worten, die wir hier auszugsweise zitieren, nieder:
Meine Recherchen im Umfeld des Klägers ergaben, dass sein einziges Engagement darin bestand, so viel Fehlzeiten wie möglich zu provozieren, um krankheitsbedingt den vorzeitigen Ruhestand bei vollen Bezügen zu erreichen. Ohne jedes Schuldbewusstsein betonte Konrad W. im Kollegenkreis wiederholt, dass er mit spätestens 40 im Ruhestand sei. Um überhaupt erst Aussicht auf den Beamtenstatus zu erhalten, verlagerte W. sogar seinen Wohnsitz in einen Landkreis, in dem der zuständige Amtsarzt offenbar wohlgesonnener war als im ursprünglichen. Eine solch verwerfliche Haltung eines Einzelnen untergräbt das Ansehen des Beamtenstandes und schadet denen, die diese Fehlzeiten immer wieder auffangen müssen und deshalb tatsächlich am Rande eines Nervenzusammenbruchs stehen! Unabhängig vom heutigen Urteil und hinsichtlich des eingereichten Attestes rege ich an, Amtsärzte einer genaueren Prüfung zu unterziehen!
Dem Befangenheitsantrag, den Kläger W. umgehend stellte, sieht Richter Justus gelassen entgegen:
Allein die Begründung, dass wir Beamte zusammenstehen müssten, egal, was komme, sei in Zeiten kritischer Onlineberichterstattung kontraproduktiv.
Allerdings befürchtet der aufrechte Jurist, dass W. auf einer anderen Schiene doch noch Erfolg haben könne, wenn auch ungewollt:
Wöchentliches Absaugen der Gartenhecke, um jegliche Laubbildung auf dem Grün zu vermeiden, das lautstarke Abflammen von Unkraut an Feiertagen, sonntägliches Abschleifen und Streichen von Gartenmöbeln sowie Bewässern des Gartens im Regen dürften eine – tatsächlich vorhandene – geistige Verfassung untermauern, die für den direkten Umgang mit Schutzbefohlenen nicht geeignet erscheint.
Kommentar hinterlassen