Verfassungsgericht verbietet Diffamierung der Strichrechnung

Karlsruhe – Mit ihrer heutigen Grundsatzentscheidung stoppen die obersten Verfassungsrichter die jahrelang praktizierte Diffamierung der Strichrechnung.

Ebenfalls auf dem Prüfstand - Die Tastaturbelegung eines Taschenrechners

Ebenfalls auf dem Prüfstand – Die Tastaturbelegung eines Taschenrechners

In ihrer Urteilsbegründung betonten sie, dass es sich bei dieser bisher in der Mathematik üblichen Operatorrangfolge nicht um eine von der Logik diktierte Konvention, sondern um eine unzulässige Herabsetzung von Additionen und Subtraktionen handelt, welche nicht mit dem in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist.

Aussagen wie „Punktrechnung geht vor Strichrechnung“ werten die Strichrechnung in unangemessener Weise ab und stellen eine Benachteiligung und Erniedrigung dieser Rechenoperationen dar. Deswegen sind solche unangebrachten Formulierungen diskriminierend und künftig aus Lehrbüchern zu streichen.

In der kommenden Woche will man sich dann der Redewendung „Alter geht vor Schönheit“ annehmen. Diese Formulierung betont nach Ansicht einiger besonders attraktiver Exemplare unserer Spezies nicht den Respekt vor dem Alter, sondern stellt vielmehr eine unzulässige Herabsetzung schöner Menschen dar.

 

 

Quelle: © M.Großmann/Pixelio.de
Quelle: © Konstantin Gastmann/Pixelio.de

2 Kommentare zu Verfassungsgericht verbietet Diffamierung der Strichrechnung

  1. Pessimist // 20. Dezember 2013 um 13:46 //

    Es gibt da ein Sprichwort, die Bekloppten Sterben nicht aus.
    Hätten sich mal diese“ Ehrenwerten“ Richter in der Frage um den ESM-Vertrag, genauso ins Zeug gelegt.

  2. Das wird ja das hüpfende Komma in der Pfanne verrückt LOL

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