Schock für Angler: Verband begrenzt die Angelzeiten
Die Zeiten von mehrtägigen Angelausflügen, Nachtfischen, ja, sogar stundenlangem Ansitzen auf die begehrten Schuppenträger dürften bald der Vergangenheit angehören. „Die Häufung gefährlicher Unfälle veranlasst uns dazu, restriktive Schritte einzuleiten“ lautet die offizielle Begründung des Deutschen Sportfischerverbandes, wie einer entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen ist. Letztendlich ausschlaggebend für diesen einschneidenden Schritt ist wohl der tragische Tod von Franz Nerfling Oktober vergangenen Jahres.
In der Tat stieg die Zahl der Rettungsdiensteinsätze aus deutschen Gewässern 2013 drastisch an. Häufig ließen Dehydrierung und Unterzuckerung in Folge von Verlust des Zeitgefühls Petrijünger orientierungslos am Ufer dümpeln. Allerdings gab es keine Todesopfer zu bedauern. Bis am 2. Oktober 2013 die Vermisstenmeldung nach Nerfling eine beispiellose, fünfwöchige Suchaktion auslöste. Weder Polizeihundestaffeln, Hubschrauber mit Wärmebildkameras noch Freiwillige konnten den passionierten Fischer, der nicht wie vereinbart von seiner Wallerjagd zurückkam, auffinden. Erst sechs Wochen später fanden Spaziergänger zufällig seine Leiche, weit ab vom vermuteten Standort. Dem Polizeibericht zufolge hatte sich Nerfling bereits Kilometer von seinem Ansitz entfernt, als sich seine Angel im Astgestrüpp verfing. Beim anschließenden Versuch, diese zu lösen, verhedderte er sich selbst hoffnungslos mit seiner Wathose. Wie lange der Todeskampf dauerte, wurde nicht bekannt gegeben, wohl, um die Gefühle der Witwe zu schützen. Rechts stehendes Bild wurde retuschiert, der Anblick des mumifizierten Leichnams möchten wir unseren Lesern ersparen.
Wie aber kann eine solche Zeitbegrenzung in der Praxis durchgeführt werden? Die Lösung dafür wurde in einem Ausschuss des Sportfischerverbandes erarbeitet und nun der Presse vorgestellt.
„Mit dem Erwerb des staatlichen Fischereisscheins verpflichtet sich der Petrijünger, den beigefügten Chip innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten implantieren zu lassen. Fischereierlaubnisscheine dürfen von den zuständigen Stellen nur noch ausgegeben werfen, wenn der Chip aktiviert ist. Entsprechende Scanner sind Pflicht. Ebenso die Überprüfung der Aufenthaltsdauer am Wasser: Nach zwei Stunden ist Schluss!“
Überschreitungen kommen nicht nur dem Fischer selbst, sondern auch den zuständigen Vereinen teuer zu stehen. Von unverzüglichem Entzug der Fischrechte in Verbindung mit empfindlichen Geldstrafen ist die Rede. Das Regelwerk ist schon auf dem Postweg, ebenso die Chips an alle bereits erfassten Fischereischeininhaber. Eines aber ist klar: Dies ist nicht nur ein Sturm im Wasserglas; für Fischer wohl trübe Aussichten aus klaren Gewässern.
sehr guter Aprilscherz hahahaha