EU-Kommission ernennt Schlaglochinspektor für Seewasserstraßen

Brüssel – Ob schier endlose Debatten über die Krümmung von Gurken und Bananen oder zäh dahinplätschernde Verhandlungen über den Wasserdruck in Duschen – man ist von den EU-Parlamentariern schon so einiges gewohnt. Doch mit der Ernennung eines Schlaglochinspektors für Seewasserstraßen schießt Brüssel den Vogel nun endgültig ab.

Eine der Aufgaben des Inspektors - Das Durchsetzen von Badeverboten am Strand

Eine der Aufgaben des Inspektors – Das Durchsetzen von Badeverboten am Strand

Wer stoppt endlich diesen EU-Wahnsinn?!

Die Position des Seewasserstraßenschlaglochinspektors (SWSI), eine mit 12.500€ Brutto/monatlich recht gut dotierte Vollzeitstelle für Vollblutbürokraten mit Tinte statt Blut in den Adern, dürfte einer der begehrtesten Posten sein, die nach der im Mai anstehenden Europawahl ausgelobt werden.

Zu den Aufgaben des SWSIs gehören, neben der Überwachung des Fahrbahnzustandes der Seewasserstraßen und Kontrolle der für Fische geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, auch repräsentative Dinge, wie feierliche Eröffnungen von Krabbenkrabbelgruppen oder die Einweihung von Delfinschulen.

Die für das Amt des SWSI erforderliche Qualifikation besitzt, wer adrett im Anzug oder Hosenanzug aussieht, ein gewinnbringendes Zahnpastalächeln hat und ohne Werkzeug eine Dose Fisch öffnen kann. Außerdem sollte er oder sie mindestens einmal Urlaub auf der Insel Sylt verbracht haben und natürlich den Menschen ins Gesicht lügen können, ohne dabei rot zu werden.

© Hans Peter Dehn/Pixelio.de

© Gabriele Planthaber/Pixelio.de

1 Kommentar zu EU-Kommission ernennt Schlaglochinspektor für Seewasserstraßen

  1. „Nicht doch!“, so die Leidgenossen zwischen Reichstag, Krummer Lanke und Gedächtniskirche. „Der Schlaglochinspektor für Seewasserstraßen wird tatsächlich benötigt. Geplant ist allerdings nur saisonbedingter Einsatz von Dez. bis März des darauffolgenden Jahres – wenn die Wasserstraßen zugefroren sind und für den Fahrverkehr genutzt werden. Zudem besteht Streupflicht!“ Dazu EU-Kommissionär G. Oettinger: „Dausalz gegen gfrierend Nässe isch grundsädzlich verboda!“

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