Falsch geködert – Strafe eingefangen
+++Geld- und Ordnungsstrafe: Weil er einen Köter als Köder verwendete+++
Forchheim – Neben einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 4500 € wegen Sachbeschädigung handelte sich Ottokar P. noch ein Ordnungsgeld sowie weitere Beleidigungsklagen ein. Dabei sah es zu Anfang dieses skurrilen Prozesses nach Verfahrenseinstellung oder gar Freispruch aus.
Auslöser der Gerichtsverhandlung in Forchheim war der unglückliche Versuch von P, der Wallerplage in seinem geliebten Fischwasser Herr zu werden. Scheinbar reumütig und kleinlaut schilderte er, wie er auf die verhängnisvolle Idee kam, Chihuahua Gismo als Köder zu benutzen:
„Seit Jahren dezimiert ein riesiger Waller (auch Wels genannt, Anmerkung der Redaktion) unsere Bestände an Forellen, Zander, Karpfen und so weiter. Als ich neulich beobachtete, dass er sogar hinter einer Ente herschwamm, kam ich halt auf die Idee, Gismo, den ich tagsüber betreue, an der Leine ein wenig schwimmen zu lassen. Niemals hätte ich ihn gefährdet! Ich wollte nur den Waller anlocken, um ihn dann endlich an den Haken zu bekommen!“
Nicht von ungefähr würde gerade im Fränkischen Köter wie Köder ausgesprochen. Bis dahin hatte P. die Sympathien im Forchheimer Gerichtssaal auf seiner Seite, selbst die Nebenklägerin, Gismos Frauchen, rang sich ein Lächeln ab.
Das Blatt wendete sich jäh, als die Richterin dennoch rügende Worte fand. Sie warf dem Angeklagten vor, das Leben des kleinen Hundes grob fahrlässig und gedankenlos aufs Spiel gesetzt zu haben. Plötzlich war nichts mehr zu spüren von Reumütigkeit, im Gegenteil. Zornesröte überzog das Gesicht des glücklosen Fischers, der aufsprang und unflätig über „Schleckhunde“ im Allgemeinen herzog und der Vorsitzenden unterstellte, wohl ebenfalls „so ein Vieh“ zuhause zu haben. Zuletzt rief er Gismos Frauchen noch zu, sie könne froh sein, dass ihr Köter wenigstens einmal seinem Dasein eine Berechtigung gegeben und als Köder gedient hätte.
Da die daraufhin verhängte Ordnungsstrafe Ottokar P. nicht zur Raison brachte, wurde er des Saales verwiesen und in Abwesenheit verurteilt. Sein Fischereierlaubnisschein wurde ihm ebenfalls entzogen. Auf Nachbars Hund dürfte Ottokar P. in Zukunft wohl nicht wieder kommen.
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