Europäisches Parlament plant gravierende Lockerung des Scheidungsrechtes

Straßburg – Soziale Unsicherheit, Zukunftsangst und andere grundlegende Bedenken sind Gründe dafür, dass die Zahl der Eheschließungen in Europa seit Jahren rückläufig ist. Es gibt immer weniger Menschen, die es sich trauen, sich trauen zu lassen.

Umtausch oder Rückgabe nicht ausgeschlossen - Scheidungen sollen vereinfacht werden.

Umtausch oder Rückgabe nicht ausgeschlossen – Scheidungen sollen vereinfacht werden.

Ein weiterer Grund sind die relativ aufwändigen und schwierigen Scheidungsverfahren, welche viele potentielle Paare davon abhalten, den letzten Schritt zu tun und sich gegenseitig das Jawort zu geben.

Um die vorhandenen Hemmungen abzubauen, plant das Europäische Parlament nun eine erhebliche Änderung des Scheidungsrechtes. Bei den Änderungsentwürfen lehnt man sich hierbei stark an das bewährte deutsche Verfahren zur Kraftfahrzeugzulassung an.

Die fünf wichtigsten Änderungspunkte im Überblick:

  • Stilllegung (Vormals die normale Scheidung.)
  • Vorübergehende Stilllegung (Scheidung auf Probe.)
  • Endgültige Stilllegung (Tod zumindest einer der beiden Ehepartner.)
  • Besitzerwechsel (Möglichkeit für einen der Ehepartner nahtlos in eine andere Ehe zu wechseln.)
  • Eintragung von An- und Umbauten (Beispielsweise nach Brustvergrößerungen. Oder die unbürokratische Änderung des Geschlechts von Transsexuellen, nach geschlechtsanpassenden Operationen.)

Bei allen hier vorgestellten Punkten, auch bei der nur vorübergehend stillgelegten Ehe, soll eine sofortige Anpassung der Steuerklassen der bisherigen Partner erfolgen. Die steuerlichen Vorteile, die Verheiratete in den meisten EU-Ländern genießen, werden somit weiterhin nur den Ehepaaren vorbehalten sein.

Bild © Erich Westendarp/Pixelio.de
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1 Kommentar zu Europäisches Parlament plant gravierende Lockerung des Scheidungsrechtes

  1. Ludwig der Träumer // 27. Dezember 2014 um 10:02 //

    Das Europäische Parlament plant hier wieder mal halbe Sachen. Wie kann kontrolliert werden, damit sich nicht ein stillgelegter oder vorrübergehend stillgelegter Ehegatte ohne Wiederanmeldung in den Verkehr begibt? Besonders kritisch sehe die Eintragung nach Umbauten. Die könnten den Verkehr gefährden.
    Es muß daher ein Kontrollorgan geschaffen werden, eine Art TÜV, also ein MÜV (menschlicher Überwachungsverein), der vor allem die Verkehrstauglichkeit nach Umbauten bescheinigt. Wo die MÜV-Plakette anzubringen ist, auf der Unter- oder Oberwäsche bleibt noch zu diskutieren.
    Besser fände ich, das alte Ehe- und Scheidungsrecht komplett in die Tonne zu kloppen und die Neuregelung erst gar nicht zu verabschieden. Wir sollten das Thema komplett dem Markt überlassen. Ich denke da an Ehegatten-Leasing. Der/die/das Gebrauchte einfach nach Vertragsende zurückgeben, wenn ein neues Modell ansteht.

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